Sie befinden sich hier: startseitekontaktimpressum
Kontakt
Medienbüro Gesine Lübbers
Gesine Lübbers
Rheinlanddamm 201
44139 Dortmund
Telefon: 0231-130 05 51
Schreiben Sie mir direkt eine Nachricht!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden AGB gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, insbesondere für Text- und Bildbeiträge (Material). Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass sie ausdrücklich schriftlich anerkennt werden.
1. Urheberrechte und Nutzungsrechte
1.1. Jeder an die Verwenderin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei jeder Autorenleistung um urheberrechtlich geschützte Werke i. S. des Urheberrechtsgesetzes handelt. Das überlassene Bild- und Textmaterial bleibt Eigentum der Verwenderin. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die in der Auftragsbestätigung bzw. im Begleitschreiben zur Lieferung schriftlich vereinbarten Nutzungsarten überlassen.
1.2. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Verwenderin weder im Original noch bei evtl. Reproduktion im Sinne des § 14 UrhG entstellt noch sonst beeinträchtigt oder verändert werden. Dies gilt insbesondere für die elektronische Bearbeitung des Materials. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Bei Bildern sind insbesondere sinnentstellende Hinzufügungen oder Weglassungen unzulässig, Montagen sind als solche kenntlich zu machen. Der Kunde ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Verwenderin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
1.3. Die Verwenderin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Das Material darf ohne vorherige Zustimmung der Verwenderin nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet order bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.).
1.4. Die Übertragung der Nutzungsrechte durch die Verwenderin ist vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall nicht exklusiv. Die Verwenderin ist berechtigt, wesentliche Grundzüge des Werkes anderweitig zu verwenden. Eine anderweitige Verwertung ist der Verwenderin nur gegenüber solchen Kunden untersagt, die in direkter Konkurrenz zu dem Auftraggeber stehen. Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ist der Verwenderin uneingeschränkt gestattet.
1.5. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich daraus die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.
1.6 Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalisten ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.
1.7. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Dauer des Vertragsverhältnisses
2.1. Der Vertrag endet mit der Erbringung der vereinbarten Leistung. Die Verwenderin erbringt die Leistung laut Angebot oder in üblicher bzw. angemessener Zeit.
2.2. Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann ein bestehender Vertrag von der Verwenderin jederzeit fristlos gekündigt werden.
3. Honorar
3.1. Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG) bleibt unberührt. Honorare sind stets Nettohonorare und damit zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen.
3.2. Die Verwertung des Materials sowohl in einem Print- als auch in einem Onlinemedium gilt als zweifache Verwertung, die entsprechend jeweils gesondert zu vergüten ist.
3.3. Die Rechungsstellung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.4. Bei Verträgen mit einer Vergütung von mehr als 2000,00 EUR ist die Verwenderin jedoch berechtigt, eine Anzahlung i. H. v. 33 % des Kaufpreises zu verlangen. Die Anzahlung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Stellung einer Zwischenrechnung.
3.5 Sollte nach Auftragserteilung und Erbringung der vereinbarten Leistung die Veröffentlichung unterbleiben, ist dies kein Grund, die Abnahme oder die Zahlung des Honorars zu verweigern – das vereinbarte Honorar wird trotzdem fällig.
3.6. Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die Verwenderin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Zahlungsverzug
4.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Verwenderin berechtigt, nach schriftlicher Verständigung bis zur vollständigen Bezahlung die Leistungen einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die geschuldeten Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist die Verwenderin außerdem berechtigt, sämtlich daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten oder Inkassounternehmen, sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu fordern.
4.2. Kommt der Kunde nach einmaliger zugesendeter Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, so kann die Verwenderin das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Verwenderin vorbehalten.
5. Aufrechnung; höhere Gewalt
5.1. Gegen Ansprüche der Verwenderin kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Verwenderin die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hat die Verwenderin auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu verantworten. Diese berechtigen die Verwenderin, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung hinauszuschieben.
6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
6.1. Sonderleistungen wie nachträgliche Umarbeitung und Änderung können von der Verwenderin entsprechend des zusätzlichen Zeitaufwandes gesondert berechnet werden.
6.2. Die Verwenderin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Verwenderin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
6.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Verwenderin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Verwenderin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
6.4. Von der Verwenderin kostenlos angebotene Dienste und Leistungen können jederzeit auch ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. An Entwürfen und Reinausführungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
7.2. Die Originale sind daher nach Abschluss des jeweiligen Projektes unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.
7.3. Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Die Verwenderin ist ausdrücklich berechtigt diese per E-Mail oder auf einem handelsüblichen Datenträger zu versenden.
7.4. Die Verwenderin ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder Teil eines Auftrags ist. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Verwenderin dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Verwenderin geändert werden.
8. Haftung
8.1. Die Verwenderin verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
8.2. Auf Schadensersatz haftet die Verwenderin – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt,
c) für Schäden, die auf einem Mangel des gelieferten Materials beruhen, wenn die Verwenderin den Mangel arglistig verschwiegen oder die Mangelfreiheit garantiert hat.
8.3. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Texten und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern.
8.4. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen entfällt jede Haftung der Verwenderin. Der Auftraggeber trägt insbesondere die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihm freigegebenen Beiträge. Der Auftraggeber ist für die Klärung von Rechten Dritter an dem veröffentlichten Material zuständig und trägt die Kosten für etwaige Rechtsstreitigkeiten. Die Verwenderin haftet ferner nicht für die inhaltliche Richtigkeit von sowie die Wahrung der Rechte Dritter an solchem Material, welches von dem Auftraggeber selbst oder von einer dritten Person im Auftrag des Auftraggebers zugeliefert wird, soweit ein etwaiger Rechtsverstoß nicht darauf beruht, dass die Verwenderin das zugelieferte Material entscheidend geändert/umgestaltet hat.
8.5. Beanstandungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Verwenderin geltend zu machen, es sei denn, die Mängel sind nicht offensichtlich.
Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
9. Vorlagen
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Verwenderin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Verwenderin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10. Datenschutz
10.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die der Verwenderin unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
10.2. Soweit nicht schriftlich vereinbart, können Informationen über den Auftraggeber Dritten zugänglich gemacht werden.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Verträge und deren Änderungen haben schriftlich zu erfolgen.
11.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand Dortmund.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.